Technische Universität Wien
Institut für Information Systems Engineering
Arbeitsgruppe Compilers and Languages
Argentinierstraße 8, 1040 Wien

Bibliotheksordnung

  1. Die Bibliothek der Abteilung für Programmiersprachen und Übersetzerbau (Institut für Computersprachen) ist eine Präsenzbibliothek. Der gesamte Bibliotheksbestand kann an der Abteilung eingesehen werden.

  2. Entlehnungsberechtigt sind alle MitarbeiterInnen der Abteilung, die an der TU-Wien angestellt sind oder über ein Projekt finanziert werden.

  3. Bücher, Diplomarbeiten, Dissertationen und gebundene Zeitschriften, die mit einer hellblauen Entlehnkarte versehen sind, dürfen unbefristet entlehnt werden. Ungebundene Zeitschriften, die auf der rechten Seite der Abteilungsbibliothek (vom Eingang aus gesehen) aufliegen, dürfen kurzfristig entlehnt werden, wenn deren Nummern auf den entsprechenden gelben Entlehnkarten aufscheinen. Ein kurzfristig entlehntes Schriftstück muß spätestens am dem Tag der Entlehnung folgenden Arbeitstag zurückgegeben werden und darf am Tag der Rückgabe nicht durch denselben Entlehnungsberechtigten nochmals entlehnt werden. Zur Ansicht aufgestellte Bücher dürfen nicht entlehnt werden. Während der jährlich durchgeführten Inventur ist kein Schriftstück entlehnbar.

  4. Als Entlehnung gilt jedes Entfernen von gebundenen und ungebundenen Schriftstücken aus der Abteilungsbibliothek, außer wenn das Entfernen
    1. nur zum Zwecke des Kopierens in der Abteilung erfolgt und das Schriftstück unmittelbar nach dem Kopieren wieder an der ursprünglichen Stelle aufgestellt wird,
    2. oder aus Gründen der Bibliotheksorganisation von einer damit betrauten Person erfolgt. Zu den mit der Bibliotheksorganisation betrauten Personen zählen der Abteilungsleiter, der Bibliotheksverantwortliche und die Sekretärin.

  5. Wer ein Schriftstück entlehnt, hat seinen Namen (bzw. sein Kürzel) und das Entlehndatum, bei ungebundenen Zeitschriften auch die Nummer der Ausgabe, leserlich in die Entlehnkarte zu diesem Schriftstück einzutragen. Bei gebundenen Schriftstücken ist diese Karte anstelle des Bandes in der Bibliothek zu belassen. Entlehnkarten für ungebundene Zeitschriften sind festgeheftet. Bei der Rückgabe ist das Rückgabedatum in die Entlehnkarte einzutragen und das Schriftstück (bei gebundenen Schriftstücken mit eingelegter Entlehnkarte) zurückzustellen. Dabei ist auf die Ordnung zu achten: Bücher sind nach Inventarnummern, Diplomarbeiten und Dissertationen alphabetisch nach Autoren und gebundene Zeitschriften nach Titel und Erscheinungsdatum geordnet.

  6. Entlehnte Schriftstücke sind innerhalb einer Woche zurückzugeben, wenn dies von einem Entlehnungsberechtigten verlangt wird. Mit der Bibliotheksorganisation betraute Personen können die sofortige Rückgabe veranlassen.

  7. Verstöße gegen die Bibliotheksordnung sind im Sekretariat zu melden und werden dort protokolliert. Bei schwerwiegenden bzw. mehrfach wiederholten Verstößen kann die Institutskonferenz mit dieser Angelegenheit befaßt werden. Verlorene, beschädigte oder nach mehrmaliger Aufforderung nicht zurückgegebene Schriftstücke müssen vom Entlehner ersetzt werden.
Fakultät für Informatik
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